Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.Geltung der Bedingungen

1.1 Die Leistungen und Angebote der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Auftragserteilung, spätestens mit der Entgegennahme der Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen.

1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich bestätigt; dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel. Die Angestellten der Auftragnehmerin sind nicht befugt, mündliche Nebenanreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

1.3 Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich die Auftragnehmerin vor, Aufträge wegen des Inhaltes oder der technischen Form zurückzuweisen.

2. Auskunftspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat über Schadenausmaß und -umfang umfassend und wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen und eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Vorschäden an dem zu begutachtenden Objekt sind unaufgefordert Zu benennen und mitzuteilen. Wertbeeinflussende Maßnahmen sind anzugeben. Im Übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, alle sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen. Fehlerhaftigkeiten der Leistungen der Auftragnehmerin, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben durch den Auftraggeber beruhen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht, nicht hinreichend oder verzögert nachkommt, ist von diesem zu tragen.

3. Preise, Stornierung

Das Grundhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten nach dem Gegenstandswert. Gegenstandswert ist im Reparaturfall der Reparaturkostenbetrag netto zzgl. Wertminderung sowie bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert zzgl. Umbaukosten. Ein Totalschaden im Rahmen der 130%-Rechtsprechung gilt als Reparaturfall, Das Grundhonorar berechnet sich nach der Honorartabelle der Auftragnehmerin, die in ihren Geschäftsräumen an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt ist. Die Preise verstehen sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Nebenkosten gemäß Tabelle. In begründeten Fällen kann das Grundhonorar um bis zu 25 % erhöht werden, wenn z. B. keine Kalkulationsdaten bei der ADP Business Services GmbH vorliegen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag storniert, gilt eine Stornierungskostenpauschale in Höhe von 75,00 € zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer als vereinbart. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen nach Gutachtenerstattung und Stellungnahmen etc. gelten grundsätzlich als Neuaufträge. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand gemäß dem zur Zeit gültigen Stundensatz zzgl. Nebenkosten und der gültigen Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

4.1 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Zahlung ist unter Angabe der Gutachten- und Rechnungsnummer vorzunehmen.

4.2 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

4.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, je Mahnschreiben 8,00 € zu berechnen. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten - bei Endverbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten - über dem jeweiligen Basiszins geltend zu machen.

4.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstrittig sind.

5. Leistung, Abnahme, Eigentumsvorbehalt

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen der Auftragnehmerin unverzüglich abzunehmen. Die Verwendung der erstellten Gutachten der Auftragnehmerin zur Geltendmachung von Ansprüchen gilt als Abnahme durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, so gilt die Abnahme spätestens 7 Kalendertage nach Leistungserbringung als erfolgt, soweit der Auftraggeber bei Leistungserbringung auf die Frist hingewiesen wurde. Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an den von ihr erstellten Gutachten, nebst Anlagen und Lichtbildern, bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber jetzt oder künftig zustehenden Ansprüchen vor.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Beanstandungen sind Innerhalb von drei Wochen nach Abnahme, in Textform gegenüber der Auftragnehmerin anzuzeigen. Die Auftragnehmerin liefert nach Ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

6.2 Gewährleistungsansprüche gegen die Auftragnehmerin stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er Vorschriften oder Empfehlungen der Auftragnehmerin nicht beachtet hat.

6.3 Die Auftragnehmerin haftet bei leichter Fahrlässigkeit auf Schadenersatz wegen Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen; dies gilt auch für die Haftung wegen eines Verschuldens der Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin. Im Übrigen ist die vorvertragliche, außervertragliche und vertragliche Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen bzw. fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen. Die Haftung der Auftragnehmerin besteht nur, soweit der Auftraggeber trotz einer ihm obliegenden Möglichkeit zum Eingehen einer Versicherung von dem Versicherer keinen Ersatz zu erlangen vermag. Im Übrigen ist die Haftung soweit zulässig auf einen Gesamtbetrag von 50.000,00 € begrenzt. Der Versand von Gutachten an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte bzw. den Bevollmächtigten des Auftraggebers erfolgt auf dessen Risiko

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Rech

Soweit zulässig ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien Mainz. Für diese AGB und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Teilnichtigkeit, Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

9. Einwilligung Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die GFÜ GmbH seine personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Erstellung des Schadensgutachtens verarbeitet. Insofern dazu eine Ab-/Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer, einer Restwertbörse, einer _Reparaturwerkstatt, einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei oder Ähnlichem erforderlich ist, So gilt das Einverständnis des Auftraggebers auch hierfür. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die GFÜ GmbH erforderliche Daten (Schadensgutachten, Lichtbilder, Anlagen, Stellungnahmen) ohne anderslautende Versandanweisung an die eintrittspflichtige Versicherungsgesellschaft zur Schadensregulierung weiterleiten darf. Der Auftraggeber ist informiert, dass dieser weitere Informationen zum Datenschutz auf der Internetseite der GFÜ GmbH unter http://www.gfue.de/datenschutz.php finden kann. Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der GFÜ GmbH widerrufen. Der Auftraggeber ist informiert, dass im Falle eines Widerrufs die Dienstleistung möglicherweise nicht vollständig erbracht werden kann.

Stand der AGB ist 2019